Besonders kompliziert ist die Behandlungssituation für chronisch kranke Flüchtlinge in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes.
Da ihnen nur eine Notfallbehandlung zusteht, ist es oft schwierig, die dringend benötigte Dauermmedikation sicherzustellen. Über die Genehmigung von Arztbesuchen und die Bewilligung für Medikamente entscheidet ein medizinischer Laie, nämlich der zuständige Sachbearbeiter beim Amt. Nicht selten wird die Kostenübernahme für dauerhaft anzuwendende Medikamente verweigert, da sie außerhalb der gesetzlichen Notfallversorgung liegen. Das führt zu teils lebensbedrohlichen Verschlechterungen von Krankheitsbildern wie Asthma, Diabetes oder Epilepsie.
Ich biete betroffenen Flüchtlingen meine fachliche Expertise sowie persönliche Begleitung zu Arztbesuchen und allen Arten von amtlichen Terminen an, um ihnen zu ihrem Recht auf Gesundheit zu verhelfen und eine Verschlechterung ihres Krankheitsbildes bestmöglich zu vermeiden.
aktualisiert am: 23.11.2022
online seit: 28.06.2015
"Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft,
Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung
oder soziale Stellung. Ich werde...selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst
nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden."
Aus der Genfer Deklaration des Weltärztebundes